1949-55

 

Zwei Staaten - zwei Wege: Deutschlandvertrag

Photo: Bundeskanzler Adenauer unterzeichnet den Deutschlandvertrag, 1952
Flugblatt: An alle Deutschen, 1952

Der Deutschlandvertrag schafft die Alliierte Hohe Kommission ab, regelt das Ende des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland und gibt dieser wieder weitgehend die Rechte eines souveränen Staates. Seit Ende 1950 verhandeln die USA, Großbritannien und Frankreich mit der Bundesrepublik über den Deutschland- oder Generalvertrag. Zusammen mit vier Zusatzabkommen kann das Vertragswerk dann am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichnet werden. Sein Inkrafttreten ist jedoch an das Zustandekommen des EVG-Vertrages gekoppelt.

Deutschland- und EVG-Vertrag müssen von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Im Bundestag kommt es darüber zu heftigen Debatten. Die SPD-Opposition unter Erich Ollenhauer ist sowohl gegen die Wiederbewaffnung als auch gegen die Westintegration. Beides mache die von der SPD in erster Linie angestrebte Wiedervereinigung unmöglich. Am 19. März 1953 nimmt der Bundestag schließlich mit den Stimmen der Regierungskoalition die Vertragswerke an.

Die französische Nationalversammlung befaßt sich erst Ende August 1954 mit dem EVG-Vertrag und lehnt ihn ab. Damit ist auch der Deutschlandvertrag zunächst gescheitert. Fieberhaft suchen die Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik nach einer Alternative. Die Londoner Neun-Mächte-Konferenz kommt im September 1954 zu einer Lösung: Statt der EVG soll die Bundesrepublik der NATO und der WEU beitreten. Dieser Vorschlag wird wenig später in den Pariser Verträgen umgesetzt. Der Deutschlandvertrag ist damit gerettet. Er tritt am 5. Mai 1955 in leicht veränderter Form in Kraft.

Dokument Vertrag: Deutschlandvertrag, 1952
Dokument Flugblatt: An alle Deutschen!, 1952
Dokument Vertrag: Deutschlandvertrag, 1954

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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