1945-49

 

Wiederaufbau und Wirtschaft: Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften

Schild: LPG Pflanzenproduktion Mockrehna, 1950er Jahre
Plakat: Werbeplakat für den Eintritt in eine LPG, 1958

Auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wird die "Schaffung der Grundlagen des Sozialismus" in der DDR beschlossen. Für die Landwirtschaft bedeutet dies nach sowjetischem Vorbild den Übergang zur Kollektivierung: Die zum großen Teil noch privaten Landwirtschaftsbetriebe sollen sich "freiwillig" zu Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) zusammenschließen, in denen Grund und Boden kollektiv bewirtschaftet werden. Es werden drei LPG-Typen mit unterschiedlich hohem Anteil an genossenschaftlichem Eigentum geschaffen.

Vor allem die Bauern der durch die Bodenreform 1945/46 entstandenen kleinen Höfe, treten in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ein. Bis Ende 1952 werden schon 1.906 solcher Genossenschaften gebildet.Trotzdem bewirtschaften bis Ende der 50er Jahre private bäuerliche Betriebe noch immer rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Kollektivierung der Landwirtschaft kommt nur schleppend voran. Daher ruft das Zentralkomitee der SED 1958 dazu auf, die Umgestaltung der Landwirtschaft voranzutreiben.

Die Kampagnen und Agitationen zum Eintritt in eine LPG sind erfolgreich: Im April 1960 kann die Kollektivierung abgeschlossen werden. Rostock wird der erste "vollgenossenschaftliche" DDR-Bezirk. In der DDR bestehen nun über 19.000 LPG's mit einem Anteil von 84 Prozent an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Zahlreiche Bauernfamilien ziehen jedoch die Flucht in den Westen der Kollektivierung vor.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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